Jobcenter Dessau-Roßlau Titlebild
»Ihre Zukunft ist unser gemeinsamer Auftrag«

Leistungen für Arbeitgeber

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 46 SGB III

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Arbeitgeber (kurz: MAG) werden umgangssprachlich gerne auch als (Betriebs-)Praktikum bezeichnet.

Um festzustellen, ob ein potentieller Arbeitnehmer für eine zu besetzende Stelle geeignet ist, kann mit Abstimmung des Jobcenter Dessau-Roßlau eine MAG zur Arbeitserprobung durchgeführt werden.
Um Arbeitsuchenden die für den ersten Arbeitsmarkt notwendigen Kenntnisse zu vermitteln, können auch auf Wunsch des Leistungsempfängers MAG zur Qualifizierung des Bewerbers durchgeführt werden.
Voraussetzung für die Förderung ist u. a., dass die Einwilligung des Jobcenter Dessau-Roßlau erfolgt und die MAG geeignet und angemessen ist, die Eingliederungsaussichten zu verbessern.

Die Förderung ist u. a. ausgeschlossen, wenn

  • der Arbeitslose innerhalb der letzten 4 Jahre mehr als 3 Monate bei dem Arbeitgeber versicherungspflichtig beschäftigt war
  • der Arbeitgeber dem Arbeitslosen bereits vorher den Job angeboten hat
  • kein Arbeitsplatz vakant ist und die MAG auch keiner Eignungsfeststellung dient
  • eine Beschäftigung auch ohne eine MAG erwartet werden kann.

Ziel dieser betrieblichen MAG ist es, direkt am Arbeitsplatz unter Beaufsichtigung und Betreuung durch eine Fachkraft die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten, das Leistungsvermögen sowie die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen festzustellen.


Förderung einer Arbeitsaufnahme

Sie wollen eine offene Stelle besetzen? Geben Sie einem arbeitslosen Menschen die Chance auf einen Wiedereinstieg in den Beruf. Wir unterstützen Sie dabei.Wir können Sie mit dem Eingliederungszuschuss unterstützen, wenn von der neuen Arbeitskraft eine geringere Leistung als üblich zu erwarten ist. Diese Leistung bedeutet: Das Jobcenter zahlt einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Dieser Zuschuss soll die geringere Leistung der Arbeitskraft ausgleichen. Er ist zeitlich befristet.

Weitere Informationen und Hinweise zur Beantragung finden Sie hier

Lesen Sie mehr im Flyer Eingliederungszuschuss

Förderung von Langzeitarbeitslosen

Sie wollen langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Berufsstart bieten. Wir unterstützen Sie dabei im Rahmen des Teilhabechancengesetzes.

Öffnungszeiten

Montag 8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch Geschlossen
Donnerstag 8.00 - 12.30 Uhr
14.00 - 17.30
Freitag 8.00 - 12.30 Uhr

Servicetelefon

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Sie können uns zu den unten genannten Zeiten telefonisch erreichen. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen können, hinterlassen Sie eine Nachricht auf der Voice-Box, Sie werden zurückgerufen.

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