Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen, die Ihre berufliche Eingliederung unterstützen. Dazu gehören Maßnahmen, die z.B.
- an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführen,
- der Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen dienen, wie z.B. Bewerbungstraining oder die Vermittlung beruflicher Kenntnisse,
- der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung dienen oder
- an eine selbständige Tätigkeit heranführen.
Eine Qualifizierung oder ein Coaching kann Ihre Jobchancen erheblich verbessern. Informieren Sie sich zu den Angeboten:
Wichtige Hinweise
Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Leistungen müssen bei der zuständigen Grundsicherungsstelle vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit beantragt werden. Über die aktuellen Förderungsvoraussetzungen informieren die Vermittlungsfachkräfte.