Vermittlungsbudget
Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll die Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung unterstützen. In dem Zusammenhang können die für die berufliche Eingliederung notwendigen, angemessenen Kosten übernommen werden. Falls Sie Unterstützung wünschen, besprechen Sie Ihren Bedarf mit Ihrer Vermittlungsfachkraft. Förderungsfähig sind alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigte.
Leistungsvoraussetzungen:
- es erfolgt die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder
- eine Aufnahme einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung.
- der Arbeitgeber erbringt keine gleichartigen Leistungen.
- andere öffentlich-rechtliche Stellen sind zur Erbringung gleichartiger Leistungen gesetzlich nicht verpflichtet.
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Wichtige Hinweise:
Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget müssen Sie beim Jobcenter Dessau-Roßlau beantragen, bevor die Kosten entstehen. Über die aktuellen Förderungsvoraussetzungen informieren die Vermittlungsfachkräfte des Jobcenter Dessau-Roßlau.