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»Ihre Zukunft ist unser gemeinsamer Auftrag«

Vermittlungsbudget

Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll die Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung unterstützen. In dem Zusammenhang können die für die berufliche Eingliederung notwendigen, angemessenen Kosten übernommen werden. Falls Sie Unterstützung wünschen, besprechen Sie Ihren Bedarf mit Ihrer Vermittlungsfachkraft. Förderungsfähig sind alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigte.

Leistungsvoraussetzungen:

  • es erfolgt die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder
  • eine Aufnahme einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung.
  • der Arbeitgeber erbringt keine gleichartigen Leistungen.
  • andere öffentlich-rechtliche Stellen sind zur Erbringung gleichartiger Leistungen gesetzlich nicht verpflichtet.


Wichtige Hinweise:
Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget müssen Sie beim Jobcenter Dessau-Roßlau beantragen, bevor die Kosten entstehen. Über die aktuellen Förderungsvoraussetzungen informieren die Vermittlungsfachkräfte des Jobcenter Dessau-Roßlau.

Öffnungszeiten

Montag 8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch Geschlossen
Donnerstag 8.00 - 12.30 Uhr
14.00 - 17.30
Freitag 8.00 - 12.30 Uhr

Servicetelefon

0340.502 1999

Sie können uns zu den unten genannten Zeiten telefonisch erreichen. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen können, hinterlassen Sie eine Nachricht auf der Voice-Box, Sie werden zurückgerufen.

Montag 8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.00 - 12.30 Uhr

Hinweis zu den Telefonkosten:
Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.

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