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»Ihre Zukunft ist unser gemeinsamer Auftrag«

Regelleistung/Sozialgeld

Ihr notwendiger Lebensunterhalt, mit Ausnahme der Bedarfe für Unterkunft und Heizung, wird in sogenannten Regelbedarfen gewährt. Das bedeutet, dass die Regelbedarfe die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwasser), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben pauschal abdecken.


Sozialgeld

Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Sozialgeld, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter lebt.
Ausgenommen sind Kinder, die (zum Beispiel auf Grund einer Behinderung) Anspruch auf Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben.

Die genauen Beträge   für den Regelbedarf  nach dem Bürgergeldgesetz finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

Beträge Regelbedarf Bürgergeld/ Sozialgeld

Öffnungszeiten

Montag 8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch Geschlossen
Donnerstag 8.00 - 12.30 Uhr
14.00 - 17.30
Freitag 8.00 - 12.30 Uhr

Servicetelefon

0340.502 1999

Sie können uns zu den unten genannten Zeiten telefonisch erreichen. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen können, hinterlassen Sie eine Nachricht auf der Voice-Box, Sie werden zurückgerufen.

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Dienstag 8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.00 - 12.30 Uhr

Hinweis zu den Telefonkosten:
Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.

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