Förderung der beruflichen Weiterbildung
Ist zu Ihrer beruflichen Eingliederung eine Weiterbildung erforderlich, um Arbeitslosigkeit zu beenden, zu vermeiden oder Sie zu einem bisher fehlenden Berufsabschluss zu führen, kann diese durch die Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die angestrebte Maßnahme muss
- vor Beginn für die Weiterbildungsförderung durch eine fachkundige Stelle zugelassen sein,
- berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erhalten, erweitern, der technischen Entwicklung anpassen oder einen beruflichen Abschluss vermitteln,
- nach Dauer, Gestaltung des Lehrplans, Unterrichtsmethode, Ausbildung und Berufserfahrung des Leiters und der Lehrkräfte eine erfolgreiche berufliche Bildung erwarten lassen.
Gefördert werden kann die Teilnahme an Vollzeit- oder Teilzeit-Maßnahmen.
Sie können gefördert werden, wenn die Weiterbildung notwendig ist, um bei Ihnen vorliegende Qualifikationsdefizite zu beseitigen, die Ihre Vermittlungschancen wesentlich vermindern. Ziel ist es, dass Sie nach Abschluss der Weiterbildung mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.
Ebenso werden Sie durch Übernahme der Weiterbildungskosten zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses gefördert, wenn Sie die Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung erfüllen und eine erfolgreiche Teilnahme an der Maßnahme erwartet werden kann. Diese Förderung wird stets in Verbindung mit einer beruflichen Weiterbildung durchgeführt.
Zur Förderung wird Ihnen ein Bildungsgutschein ausgehändigt, der zeitlich befristet und auf ein bestimmtes Bildungsziel ausgerichtet ist. Diesen legen Sie bitte bei einem Bildungsträger, der dieses Bildungsziel anbietet, vor. Den Bildungsträger können Sie dabei selbst auswählen.
Informationen zu Bildungsträgern erhalten Sie in der Datenbank KURSNET, die Sie unter www.arbeitsagentur.de im Internet aufrufen können. Hinweise kann Ihnen auch Ihre Vermittlungsfachkraft geben.