Leistungsgewährung
Hinweise zur Antragstellung
Grundsicherung kann jede erwerbsfähige und leistungsberechtigte Person erhalten, die zu wenige oder keine Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich (und die eigene Familie) sicherzustellen.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht.
Grundlegende Voraussetzungen hierfür sind unter anderem:
- Alter (mindestens 15 und noch noch nicht die Altersgrenze für die Rente erreicht)
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
- Erwerbsfähigkeit: Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten
Grundsicherung umfasst zunächst einmal einen Regelbedarf für den persönlichen Lebensunterhalt.
Außerdem können die Mietkosten (Nettomiete, Nebenkosten, Heizkosten) übernommen werden.
Nehmen Sie sich genügend Zeit zum Ausfüllen der Unterlagen und fügen Sie erforderliche Nachweise in Kopie bei.
Den vollständigen Antrag auf Grundsicherung können Sie vorrangig online über jobcenter.digital, telefonisch oder per (Haus-) Post beim Jobcenter stellen. Antragsvordrucke und Hinweise dazu finden Sie auf der Seite Merkblätter und Formulare.
Lesen Sie auch Fragen und Antworten zum Bürgergeld
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise im Zusammenhang mit dem neuen Bürgergeldgesetz ab 1. Januar 2023. Alle anderen Merkblätter, Formulare und Antragsvordrucke werden Schritt für Schritt angepasst. Es kann vorkommen, dass Sie nach der Einführung des Bürgergeldes, Dokumente erhalten, die noch keinen Hinweis darauf enthalten. Es kann auch sein, dass zunächst weiterhin die Begriffe “Arbeitslosengeld II” und “Sozialgeld” verwendet werden. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern. Sie werden nach und nach Anträge, Bescheide und Schreiben erhalten, die auf das Bürgergeld umgestellt sind.
Kontakt:
für Leistungsempfänger von Bürgergeld (SGB II):
Jobcenter Dessau-Roßlau
für Leistungsempfänger von Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag:
Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration
Zerbster Straße 4
06844 Dessau-Roßlau
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Elektronischer Bescheiderklärer
Bescheide von Behörden sind keine leichte Lektüre. Auch der Bewilligungsbescheid für Leistungen der Grundsicherung ist für Kundinnen und Kunden nicht immer auf den ersten Blick zu verstehen. Im Internet steht deshalb eine Erklärungshilfe zur Verfügung. An einem Musterbescheid wird erklärt, was sich hinter der Verwaltungssprache verbirgt, Fachbegriffe werden einfach und nachvollziehbar erläutert.
Der Bescheid Arbeitslosengeld II informiert Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger darüber, wie hoch die Leistung ist, die sie erhalten, und wie lange sie gewährt wird. Der dazugehörige Berechnungsbogen enthält die konkreten Berechnungen und eine Übersicht, ob und inwieweit Einkommen und Vermögen berücksichtigt wurden.
Wenn man mit der PC-Maus über die farblich markierten Begriffe der Musterdokumente fährt, werden kurze Erläuterungstexte angezeigt. Die gesammelten Erklärungstexte sind außerdem nochmals aufgelistet.
Natürlich können sich Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger auch weiterhin an ihr zuständiges Jobcenter wenden, wenn noch Fragen zu ihrem Bescheid offen geblieben sind.
Wichtig: Unser Jobcenter arbeitet mit der elektronischen Akte (eAkte)
Das müssen Sie wissen:
- Ihre Unterlagen werden gescannt und elektronisch in der Akte gespeichert.
- Sie erhalten schnellere Auskünfte, denn die Akte ist jederzeit auf dem Bildschirm verfügbar.
Datenschutz:
- In Ihre Akte haben nur berechtigte Mitarbeitende Einblick
- Wichtige Papiere liegen nicht in Büros, sondern sind optimal geschützt – wie in einem elektronischen Safe
Beachten Sie bitte:
Papierunterlagen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden nach Überführung in die eAkte 8 Wochen aufbewahrt und dann vernichtet.
Daher: Reichen Sie bitte ab sofort nur Kopien Ihrer Unterlagen ein, keine Originale!