Regelleistung/Sozialgeld
Ihr notwendiger Lebensunterhalt, mit Ausnahme der Bedarfe für Unterkunft und Heizung, wird in sogenannten Regelbedarfen gewährt. Das bedeutet, dass die Regelbedarfe die Kosten für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwasser), Körperpflege, Hausrat, Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben pauschal abdecken.
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Sozialgeld
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Sozialgeld, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter lebt.
Ausgenommen sind Kinder, die (zum Beispiel auf Grund einer Behinderung) Anspruch auf Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben.
Die genauen Beträge für den Regelbedarf nach dem Bürgergeldgesetz finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: