Kosten der Unterkunft
Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt.
Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Bedarfen der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite.
Unter 25-Jährige, die bei den Eltern ausziehen wollen, bekommen die Bedarfe für Unterkunft und Heizung allerdings nur dann ersetzt, wenn das Jobcenter Dessau-Roßlau die Übernahme der Bedarfe für die Unterkunft und Heizung zugesichert hat. Die Zusicherung erhalten Sie auf Antrag, wenn folgende Bedingungen vorliegen:
- die Betroffenen aus “schwerwiegenden sozialen Gründen” nicht bei den Eltern wohnen können,
- der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder
- ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.
Antrag Auszug aus elterlicher Wohnung
Bitte haben Sie Verständnis, dass sich diesbezüglich Rückfragen bei Ihnen ergeben können und teilen Sie uns daher immer Ihre aktuellen Kontaktdaten mit.
Die Höhe der Kosten für Unterkunft richtet sich nach den Angemessenheitswerten.
Beabsichtigen Sie Ihre Wohnung zu wechseln, ist vor Unterzeichnung des Mietvertrages eine Zustimmung des Jobcenters einzuholen. Hierzu nutzen Sie bitte den „Antrag auf Zusicherung für eine neuen Unterkunft Gemäß § 22 Absatz 4 Zweites Buch Sozialgesetzbuch“.
Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten einer Mietkaution können nach Prüfung als Darlehen gewährt werden. Hier nutzen Sie bitte den "Antrag auf die Gewährung eines Darlehens für Mietkaution oder Genossenschaftsanteile".
Sollen die Kosten der Unterkunft direkt an den Vermieter oder Versorger gezahlt werden, nutzen Sie den Vordruck "Abtretungserklärung".
Bei drohendem Wohnungsverlust oder einer vergleichbaren Notlage (z.B. bei Sperrandrohung von Wasser, Heizung) kann die Übernahme von Schulden in Form eines Darlehens geprüft werden. Bitte nutzen Sie dafür die Vordrucke.
Antrag Darlehen Unterkunft/Heizung
Einmalige Leistungen
Über die Regelbedarfe hinaus können Sie einmalige Leistungen als Darlehen oder Geld- und Sachleistung erhalten für:
- die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte,
- die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaften und Geburt sowie
- die Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen sowie die Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.
Den Vordruck zur Beantragung der einmaligen Leistungen finden Sie hier:
Antrag auf einmalige Leistungen