Neue Regelung für persönliche Vorsprache im Jobcenter Dessau-Roßlau
07. Oktober 2025
Um den Service für unserer Kundinnen und Kunden weiter zu verbessern und Wartezeiten zu minimieren, ist ab Ende des Jahres 2025 bei persönlichen Vorsprachen eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Zum Ende des Jahres 2025 wird es für persönliche Vorsprachen im Jobcenter Dessau-Roßlau eine neue Regelung geben. Zur Verbesserung des Service für unsere Kundinnen und Kunden, sowie zur Minimierung von Wartezeiten ist für eine persönliche Anliegensklärung künftig eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Online-Terminvergabe
Die Terminvergabe erfolgt bequem online über www.jobcenter.digital oder der Jobcenter-App. Hier können Kundinnen und Kunden in wenigen Schritten von zu Hause einen für sie passenden Termin auswählen und buchen. Eine Registrierung ist dafür nicht erforderlich. Die Anliegensklärung ist damit ohne lange Wartezeiten im Haus für die Kundinnen und Kunden möglich.
Digitales Foyer im Haus
Für diejenigen, welche zu Hause keinen Zugang zum Internet haben oder wenig Erfahrung im Umgang mit den digitalen Services, steht im Rahmen unserer Öffnungszeiten das Digitale Foyer zur Verfügung. Dort können Besucherinnen und Besucher ihre Termine vor Ort reservieren. Bei Bedarf unterstützt dabei eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter.
Testphase zeigt positive Resonanz
Die Einführung der Terminvergabe zur persönlichen Vorsprache bringt für die Kundinnen und Kunden aus Sicht der Geschäftsführerin, Ines Blaschczok zahlreiche Vorteile mit:
„Bereits seit August läuft eine Testphase für die Terminierung. Diese wurde bisher von unseren Kundinnen und Kunden gut angenommen. Viele Nutzerinnen und Nutzer schätzen die Zeitersparnis, bessere Planbarkeit und die individuelle Betreuung in allen Anliegensarten. Diese können wir durch die feste Terminvereinbarung ermöglichen. Uns ist jedoch auch bewusst, dass es Kundinnen und Kunden gibt, welche keine Erfahrung mit digitalen Services haben. Hier bieten wir Unterstützung durch Mitarbeitende im Digitalen Foyer, welche für Fragen im technischen Handling zur Verfügung stehen.“
Hintergrund
Mit dem im Jahr 2017 in Kraft getretenen Onlinezugangsgesetz wurden Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über digitale Portale zur Verfügung zu stellen. Alle eServices zu den Leistungen des Bürgergelds stehen unter www.jobcenter.digital zur Verfügung. Seit Beginn 2025 steht den Kundinnen und Kunden zusätzlich eine Jobcenter-APP zur Verfügung. Weitere Infos dazu gibt es hier: https://www.arbeitsagentur.de/apps/jobcenter-app
Kontakt:
Jobcenter Dessau-Roßlau
Seminarplatz 1
06846 Dessau-Roßlau
Ines Blaschczok
Geschäftsführerin
Ansprechpartnerin:
Anja Pannier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
0340 502 2130
Jobcenter-Dessau-Rosslau.Pressestelle@jobcenter-ge.de