Arbeitsvermittlung
Mit dem “Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt” wurden weitere arbeitsmarktpolitische Instrumente zusammengefasst bzw. Pflicht- in Ermessensleistungen umgewandelt und zugleich die Flexibilität und Individualität des Instrumenteneinsatzes erhöht. Die Änderungen traten zum 1. April 2012 in Kraft.
Die Vermittlungsfachkräfte der Jobcenter und Arbeitsagenturen erhielten mehr Handlungsspielraum für eine passgenaue und am Bedarf ausgerichtete Förderung. Durch eine höhere Flexibilität und Qualität kann der Weg für Arbeitssuchende in Beschäftigung beschleunigt werden.
Menschen mit Migrationshintergrund
Eine Übersicht zu den Leistungen Integrationskurs, Weiterbildung und weitere Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt erhalten Sie hier :
Übersicht – Wege in Arbeit für geflüchtete Menschen
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