Örtlicher Beirat
Gemäß § 18d SGB II wird bei jeder gemeinsamen Einrichtung ein Beirat gebildet. Der Beirat berät die Einrichtung bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Die Trägerversammlung beruft die Mitglieder des Beirats auf Vorschlag der Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes, insbesondere den Trägern der freien Wohlfahrtspflege, den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Kammern und berufsständischen Organisationen.
Der Örtliche Beirat des Jobcenters Dessau-Roßlau:
- Karl Krökel, Kreishandwerkerschaft Anhalt-Dessau-Roßlau, Vorsitzender
- Carl-Michael Rösch, Landesverband der Freien Berufe, stellvertretender Vorsitzender
- Sven Horn, IHK Halle-Dessau
- Nicole Hitzegrat, Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband – Regionalstelle Mitte-Ost
- Wolfgang Gallin, Landesvereinigung der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Sachsen-Anhalt e.V.
- Jan Paul, Verband des Garten- und Landschaftsbau Sachsen- Anhalt
- Uwe Henschke, ver.di Bezirk Sachsen-Anhalt Süd