Kosten der Unterkunft
Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt.
Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Bedarfen der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite.
Unter 25-Jährige, die bei den Eltern ausziehen wollen, bekommen die Bedarfe für Unterkunft und Heizung allerdings nur dann ersetzt, wenn das Jobcenter Dessau-Roßlau die Übernahme der Bedarfe für die Unterkunft und Heizung zugesichert hat. Die Zusicherung erhalten Sie auf formlose Anfrage (telefonisch, schriftlich, per Email und bei Bedarf auch persönlich), wenn folgende Bedingungen vorliegen:
- die Betroffenen aus “schwerwiegenden sozialen Gründe” nicht bei den Eltern wohnen können,
- der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder
- ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass sich diesbezüglich Rückfragen bei Ihnen ergeben können und teilen Sie uns daher immer Ihre aktuellen Kontaktdaten (Mail, Telefon) mit.
Die Höhe der Kosten für Unterkunft richtet sich nach den Angemessenheitswerten. Hier gelangen Sie zu den
Angemessenheitswerten für die Kosten der Unterkunft
Für gestellte Anträge bis zum 31.12.2020 gelten die erleichterten Bedingungen für den Bezug der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Wenn ein Anspruch in diesem Zeitraum vorliegt, werden die Kosten der Unterkunft inkl. der Heizkosten als Bedarf anerkannt.