Mehrbedarfe
Unter bestimmten Voraussetzungen wird für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderungen ein Mehrbedarf als Bedarf berücksichtigt. Ein Mehrbedarf kann auch vorliegen, wenn Sie sich kostenaufwändiger ernähren müssen und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können.
Ein Mehrbedarf für eine kostenaufwändigere Ernährung kommt insbesondere bei folgenden Krankheiten in Betracht:
- Niereninsuffizienz (Nierenversagen)
- Niereninsuffizienz mit Hämodialysebehandlung
- Zöliakie/Sprue (Durchfallerkrankung bedingt durch Überempfindlichkeit gegenüber Klebereiweiß)
- Ein krankheitsbedingter Mehrbedarf für kostenaufwändigere Ernährung ist bei folgenden Erkrankungen in der Regel nur bei schweren Verläufen oder dem Vorliegen besonderer Umstände zu bejahen:
- Krebs (bösartiger Tumor)
- HIV-Infektion/AIDS
- Multiple Sklerose (degenerative Erkrankung des Zentralnervensystems, häufig schubweise verlaufend)
- Colitis ulcerosa (mit Geschwürsbildungen einhergehende Erkrankung der Dickdarmschleimhaut)
- Morbus Crohn (Erkrankung des Magen-Darmtrakts mit Neigung zur Bildung von Fisteln und Verengungen)
Bei folgenden Erkrankungen ist in der Regel ein krankheitsbedingter Mehrbedarf zu verneinen, da eine Vollkost angezeigt ist und davon ausgegangen werden kann, dass der in dem Regelbedarf enthaltene Anteil für Ernährung den notwendigen Aufwand für eine Vollkost deckt:
- Hyperlipidämie (Erhöhung der Blutfette)
- Hyperurikämie (Erhöhung der Harnsäure im Blut)
- Gicht (Erkrankung durch Harnsäureablagerungen)
- Hypertonie (Bluthochdruck)
- Kardinale und renale Ödeme (Gewebswasseransammlungen bei Herz- oder Nierenerkrankungen)
- Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit – Typ II und Typ I, konventionell und intensiviert konventionell behandelt)
- Ulcus duodeni (Geschwür am Zwölffingerdarm)
- Ulcus ventriculi (Magengeschwür)
- Neurodermitis (Überempfindlichkeit von Haut und Schleimhäuten auf genetischer Basis)
- Leberinsuffizienz